Ein leitender Polizeibeamter der Kreispolizeibehörde des Oberbergischen Kreises soll in der Nacht vom 02. zum 03.02.2012 unter Alkoholeinfluss einen Alleinunfall auf der Autobahn 4 in Höhe der Anschlussstelle Bielstein verursacht haben. Der Beamte soll die Unfallstelle verlassen haben, er wurde einige hundert Meter entfernt von Beamten der Autobahnpolizei angetroffen. VerkehrNRW meldete zu diesem Zeitpunkt "...zwischen Engelskirchen und Bielstein sind Personen auf der Fahrbahn".
Der Beamte soll am Abend noch an einem Umtrunk anlässlich einer Beförderungsfeier teilgenommen haben. Setzt sich ein erfahrener Polizeibeamter in respektabler Position danach wirklich noch ans Steuer? War er zum Unfallzeitpunkt allein im Fahrzeug, oder waren auch Kollegen mit an Bord? Die Verkehrsmeldung meldete mehr als eine Person auf der Fahrbahn. Also möglicherweise eine Fahrgemeinschaft, wer ist gefahren?
Das Verkehrskommissariat Köln ermittelt, der Beamte schweigt. Jetzt erst mal die Ermittlungen abzuwarten, um danach vielleicht eine Stellungnahme zum Ermittlungsergebnis abzugeben, ist moralisch aber nicht angesagt. Der Verdacht einer Alkoholfahrt, möglicherweise noch über der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit, mit anschließender Unfallflucht ist ein schwerer Vorwurf und muss offensiv geklärt werden. Der Eindruck, es könnte hinter verschlossenen Türen herumtaktiert werden, darf gar nicht erst aufkommen. Das Ansehen der Polizei in der Öffentlichkeit ist zu wichtig. Das sollte ein leitender Beamter in dieser Situation berücksichtigen.